Im Rahmen des Projektes wurde die Sicherung von Alt- und Totholz in Baumgruppen umgesetzt. Der überwiegende Teil der Wälder im Süden von Münster wird forstlich genutzt. In Ergänzung zu den bereits vorhandenen Naturwaldzellen und Wildnisentwicklungsgebieten soll ein Netz von ungenutzten Altholzinseln entstehen, in denen die Bäume bis zu ihrem natürlichen Zerfall verbleiben können. Aus Gründen der Nachhaltigkeit ist in dem Fall rechtzeitig die Gründung einer neuen Insel in engem räumlichem Zusammenhang anzustreben.
Ein priorisiertes Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist es, auf zehn Prozent der Privatwald-Fläche langfristige Vertragsnaturschutz-Programme wirksam werden zu lassen, vor allem zur Förderung von Alt- und Totholz im Wirtschaftswald. Daher wurde der Fokus der Maßnahmen im Süden von Münster auf den privaten Waldbesitz gelegt. Privatwaldbesitzer konnten sich freiwillig an der Maßnahme beteiligen und die sich daraus ergebenden Vorteile für ihre Wälder nutzen.
Für den Ertragsverlust erhält der Eigentümer bei langfristiger vertraglicher Sicherung eine entsprechende Ausgleichszahlung. Der Waldbesitzer gewährt in diesem Vertrag eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Sie besagt, dass im Bereich der Vertragsfläche die gesicherten Bäume und die von ihnen überschirmte Fläche bis zum natürlichen Zerfall der Bäume von jeglicher forstlicher Nutzung ausgenommen sind. Durch die praktizierte Sicherung in Form von Baumgruppen wurde die juristische Umsetzbarkeit erleichtert und somit die Akzeptanz bei den Privatwaldbesitzern wesentlich erhöht. Der Vertrag besitzt Modellcharakter, da hiermit bundesweit erstmals zeitlich unbefristet Alt- und Totholz im privaten Wirtschaftswald entsprechend dem integrativen Waldnaturschutzgedanken gesichert wird.
Abgeleitet aus den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde eine Inselgröße von etwa einem Hektar angestrebt. Die Verteilung im Gebiet und die Flächengröße hängen aufgrund der freiwilligen Teilnahme der Waldbesitzer neben der fachlichen Eignung auch von der jeweiligen Bereitschaft zur Teilnahme an dem Projekt ab. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden im Abstand von 30 Metern von Orten erhöhter Verkehrssicherungspflicht keine Altholzinseln etabliert. Innerhalb der Vertragsflächen wurden sämtliche Bäume mit einem Brusthöhen-Durchmesser größer 30 Zentimeter gesichert.
Bis Ende 2017 wurden 1.874 Bäume in 19 Altholzinseln aus der Nutzung genommen. Darüber hinaus sind weitere Inseln mit 1.322 Bäumen im Eigentum der NABU-Naturschutzstation Münsterland und der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe aus der Nutzung genommen worden. Untersuchungen zur Besiedlung von Wäldern im Projektgebiet durch Brutvögel und Totholzkäfer zeigten die mittel- und langfristige Effektivität dieser Maßnahme im Sinne des Biodiversitätsschutzes. Damit kann die beschriebene Vorgehensweise als Blaupause für eine vertragliche Sicherung von Alt- und Totholz im privaten Wirtschaftswald dienen.
Weitere Informationen zu Hintergründen und Konzepten sowie zur Umsetzung im Projekt sind hier nachzulesen.